Sonntag, 19. September 2010

Die Kaffeefahrten-Abzocker lassen nicht locker!

Wohl weil die Regionen Trier/Saarburg, Eifel, Saarland so ländlich sind, hat sich eine Firma aus 49693 Molbergen mit Postfachadresse auf diesen Raum spezialisiert. Gewinnversprechen und die zweite Reise kostenlos bei Buchung verführten die Alten dazu, den Abzockern die Daten und EC-Karten auszuhändigen. Tage später fehlten ein paar Hundert Euro auf dem Konto. 
Diese Versuche reißen in der Gegend nicht ab, deswegen wird dringend davor gewarnt, Personal- und Kontodaten leichtfertig bekanntzugeben. Bei Verträgen sollten Teilnehmer von Kaffeefahrten immer auf Datum und Unterschrift achten. Belehrungen über das Widerrufsrecht müssen im Vertrag gesondert unterschrieben werden. Und bedenken, dass das Widerrufsrecht auch für Kaffeefahrten ins Ausland (Tirol z.B.) gilt, wenn in Deutschland dafür geworben wurde. Teilnehmer sollten sich unbedingt eine Vertragsdurchschrift geben lassen, auf der Name und Anschrift des Vertragspartners lesbar sind. Sie sollten sich auch den Namen des Gasthauses, des Busunternehmens und des Verkäufers merken. Fordern Sie den versprochenen Preis immer zu Beginn ein, Wird die Übergabe verschoben, ist Vorsicht angebracht. Hier kann man noch zurücktreten, wenn die Reise bar bezahlt werden soll. Passiert am Zielort nichts, ist es oft schon zu spät. Extrem unverschämt, den Senioren die Rente aus der Tasche zu ziehen. Seit 40 Jahren und mehr Masche ...Die Schwarze Liste gibt es bei der Verbraucherberatung Hamburg.

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