Mögliches und Unmögliches, Sehenswertes und Übersehenswertes, Erstaunliches und Nichtbestaunenswertes, Faszinierendes und Abstoßendes ...
Sonntag, 16. November 2008
Alles über Freifahrten für Schwerbehinderte, Teil 2
Wird man mit dem Problem Schwerbehinderung und Vergünstigungen konfrontiert, tauchen eine ganze Menge Fragen auf. Ich hatte das in einem Beitrag zuvor dargestellt.
Nachtrag 1 vom 10.11. (erste Telefonauskunft der Bahn):
Die Philosophie ist die: Behinderte haben mehr Zeit (Haben sie die, wenn sie nicht verrentet sind?) und können Bummelzüge nehmen, Nahverkehrszüge (RB, R, TransRegio) sind auf allen Strecken frei, D-Züge auf freigegebenen Strecken, IC gar nicht. So kann man von Saarbrücken bis Mainz, Wiesbaden und Frankfurt z.B. mit Nahverkehrszügen frei fahren. Theoretisch auch bis Hamburg, aber Fahrzeit außer Acht gelassen. Nicht erwähnte Strecken müssen mit Kleinbeträgen hinzugekauft werden. Eine Fahrt sollte daher vor Antritt mitgeteilt und besprochen werden. Voraussetzung: Ausweis und Wertmarke (Eigenbeteiligung von 60 EUR p.a.).
Nachtrag 2 vom 11.11. (Mailauskunft des Verkehrsverbundes VRN - Rhein-Neckar)
Ich kann als Besitzer eines Ausweises und einer Wertmarke (Eigenbeteiligung von 60 EUR p.a.) alle Busse und Straßenbahnen im gesamten Gebiet über die 50-km-Grenze hinaus nutzen. Die Züge der DB: RE, RB und S-Bahn jeweils in der 2. Klasse. Bei Fahrten über Verkehrsverbundsgrenzen hinaus empfiehlt sich eine Fahrplanerstellung durch das Regionalbüro des Netzverbundes. Dort wieder die erlaubten Strrecken siehe oben. Also alles in allem großzügig im Nahraum, aber leider eher umständlich und mit Planungsaufwand verbunden im Fernraum.
Nachtrag 3 vom 12.11. (Mailauskunft des Verkehrsverbundes MVG-Mainz im RMV-RheinMain)
Wer einen Schwerbehindertenausweis mit Wertmarke und Beiblatt besitzt
kann die Verkehrsmittel in Mainz und Wiesbaden gratis nutzen. (Aber was ist mit Offenbach und Frankfurt, Hanau? Die sind auch im RMV?) Bei der
Fahrt von Kassel nach Mainz oder umgekehrt muss man jedoch auf sein Beiblatt achten. Wenn hier die Strecke entsprechend freigegeben ist, so kann der Behinderte auch die Bahn nutzen. Es wird generell empfohlen, noch einmal bei der Bahn nachzufragen.
Nachtrag 4 vom 12.11. (Mailauskunft des Verkehrsverbundes KVV-Karlsruhe/Baden)
Kurz und klar: Wer einen Schwerbehindertenausweis mit Wertmarke und Beiblatt besitzt kann das gesamte Netz des KVV verwenden.
--> Es zeigt sich also langsam insgesamt eine flächendeckende Versorgung, jedoch mit einigen Aussetzern auf bestimmten Strecken und bei schneller Verbindung generell.
Nachtrag 5 vom 15.11. (Mailauskunft der Privatbahn Abellio Rail GmbH, Essen)
Das Rätsel hat sich gelöst, die Hinweise auf die verschiedenen Verkehrsverbünde hängen nicht nur mit kleinen Abweichungen pro Netz zusammen, sondern in erster Linie mit den weißen Flecken auf der Deutschlandkarte! Hier fallen große Bereiche in Bayern, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, aber auch Rhein-Sieg, Niedersachsen und Norddeutschland aus (siehe Weiße-Flecken-Karte). Dort herrscht eine Unterversorgung bzw Ungeregeltheit, die insgesamt wohl 40% + von Deutschland ausmachen. Ok, dann haben die Ostbürger und ländliche Regionen Süd und Nord wohl das Nachsehen!
Mehr Infos unter öpnv-info.de
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1 Kommentar:
Danke dafür, dass sie ein Musterbeispiel für manipulative Befragungen abliefern.
Man kann auch damit Geld verdienen, wie Frau Noelle-Neumann, die ihr Volksbefragungshandwerk vor 1945 gründlich gelernt hat, zeigt.
Das man die Ganoven abkassiert, die ihr Geld in die Schweiz schaffen, ist bitter nötig.
Die kleinen Leute haben keinerlei Chance der Steuer zu entgehen aber die Bonzen aller Schattierungen.
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